Im Bereich Explosionsschutz können wir Ihnen eine Reihe von Leistungen aus einer Hand anbieten. Der Umfang unserer Tätigkeit ist flexibel und reicht von der vollständigen Erstellung über eine Unterstützung in Teilbereichen bishin zur Pflege von Dokumenten.
- Gefährdungsbeurteilung (gemäß § 6 (4) GefStoffV)
- Explosionsschutzkonzept / Explosionsschutzdokument (gemäß § 6 (9) GefStoffV)
- Explosionsschutzplänen
Neben der Bearbeitung der Dokumentation bieten wir Ihnen auch:
- Begutachtungen / Bestandsaufnahmen von Fertigungs- und Prozessstraßen im explosionsgefährdeten Umgebungen hinsichtlichtlich einer Beurteilung der Umsetzung der geltenden Normen und Regelwerke.
- Durchführung von Schulungen zum Explosionsschutz (Einführende / wiederkehrende Schulungen)
Alle EXSACON-Mitarbeiter im Bereich Explosionsschutz sind befähigte Personen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 3 der BetrSichV.
Für weitere Fragen zum Thema Explosionsschutz können Sie sich gerne jederzeit bei uns melden. Als vertrauenswürdiger Partner der Industrie kommen wir initial auch gerne bei Ihnen in der Firma vorbei und besprechen vor Ort Ihre Anliegen zum Thema.